Semesternetzkarte - Semesterticket
Die Marktgemeinde Hornstein gewährt seit 2008 ihren Studierenden Förderung zu den Kosten für die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln am Studienort.
(Gemeinderatssitzung vom 13. Dezember 2007, Top 76)
Das Land Burgenland gewährt Studierenden, die außerhalb des Burgenlandes ein Studium an einer österreichischen Universität, Hochschule oder Fachhochschule absolvieren bei Nachweis einer Studienbesätigung eine Förderung zu den Kosten für die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln am Studienorrt, wenn die Studierenden bei Antragstellung ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben.
Die Förderung wird unabhängig von Studienerfolg und Einkommen bis einschließlich jenes Semesters bzw. Monats gewährt, in dem der Antragsteller oder die Antragstellerin das 26. Lebensjahr vollendet hat und ist nicht an den Bezug der Familienbeihilfe gebunden.
Ausgenommen vom Geltungsbereich dieser Richtlinien sind Fahrtkosten zwischen Wohnort und Studienort, Studiengebühren und Wohnkosten!