Die Marktgemeinde Hornstein gewährt Bürgern von Hornstein mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde eine Förderung der Saisonkarten (exkl. Chipeinsatz) am Neufelder See oder am Steinbrunner See. Eine doppelte Saisonkarten-Förderung pro Jahr ist nicht möglich.
Antragstellerinnen und Antragstellern wird eine Förderung gewährt, wenn am Tag des Kaufes der Hauptwohnsitz in Hornstein war und wenn der Antrag bis spätestens 31. Oktober des laufenden Jahres eingebracht werden.
Bei Antragstellung sind vorzulegen: Meldezettel für den Tag des Kaufes, die Saisonarte in Kopie und den eigenen Personalausweis in Kopie.